BAMF: Sprachtest melden
Der Deutschtest für Zuwanderer (DTZ Deutschtest für Zuwanderer Ein Sprachtest, der den Abschluss der Teilnahme an den Integrationskursen bildet. Er ist i.d.R. eine Voraussetzung für den Daueraufenthalt oder die Einbürgerung von Migranten.) wird ab 4/2015 ebenfalls für die InGe-Online Integrationsgeschäftsdatei-Online (ein Verfahren zum Datenaustausch zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Trägern von Integrationskursen)-Schnittstelle angemeldet. Dieser Programmbereich gibt Ihnen das hierfür notwendige Werkzeug an die Hand.
Beachten Sie, dass Ihr Unternehmen für die Verwendung des Verfahrens "Sprachtest melden" zertifiziert sein muss, bevor Sie diese Schnittstelle einsetzen.
Um diese Funktion einsetzen zu können, muss die betroffene Maßnahme bzw. der Auftrag vom Typ "Deutschtest für Zuwanderer" sein. Wie eine solche Maßnahme angelegt wird, wird beispielhaft im Kapitel "Anlegen des Testauftrags" aus der Beschreibung für die Zertifizierungstests gezeigt.
Weiterhin muss die Auftragsnummer des Sprachtests als Referenznummer zu diesem Auftrag hinterlegt sein (siehe auch "Referenznummern"). Für jede unterschiedliche Auftragsnummer muss ein gesonderter Auftrag angelegt werden.
Zu guter Letzt müssen die Tn Teilnehmer*in an einer Bildungsmaßnahme; auch: Teilnahme. an diesem Sprachtest in diesen Auftrag eingebucht sein. Wie ein Tn in einen Auftrag eingebucht wird, entnehmen Sie dem Kapitel "Teilnahmeassistent". Eine Schritt-für-Schrittanleitung finden Sie auch im Kapitel zu den Zertifizierungstests (siehe auch "Anlegen der Test-Teilnehmer").
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie den Sprachtest melden. Informationen und ein Anwendungsbeispiel finden Sie im Kapitel "Sprachtest melden"