Initialisierung der EMAW-Datenübertragung
Jede Maßnahme, die mit Hilfe des EMAW Elektronische Maßnahmeabwicklung (Verfahren, das die Art und Weise der Datenübertragung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Bildungsträger beschreibt) Aussprache: emaw-Verfahrens abgewickelt wird, muss im ersten Schritt elektronisch angemeldet werden. Hierfür teilt die Agentur für Arbeit dem Bildungsträger die der Maßnahme zugewiesene Maßnahmenummer mit. Dies erfolgt i.d.R. per E-Mail. Die Maßnahme kann mit der Maßnahmenummer über Qualli.life angemeldet werden (Maßnahme anmelden).
Die Maßnahmenummer ist folgendermaßen aufgebaut:
Arbeitsamtsnummer/lfd. Nummer/Quelle/Jahr
z.B. 123/21/1/14
Oftmals wird diese auch ohne Trennstriche mitgeteilt:
z.B. 12321114
In diesem Fall sind die ersten 3 Ziffern die Dienststellennummer, die letzten beiden das Jahr, in dem die Maßnahme angelegt wurde, die drittletzte Ziffer ist die Quelle und die übrigen Ziffern die laufende Nummer.
Die Maßnahmenummer ist nicht identisch mit der Vergabe- oder Los-Nummer.
Gleichfalls erhält der Träger von der BA Bundesagentur für Arbeit eine Trägerreferenznummer. Diese hat jedoch seit der Version 2.08 der EMAW-Schnittstelle an Bedeutung für den Kunden verloren.
Die Trägerreferenznummer ist folgendermaßen aufgebaut:
Arbeitsamtsnummer/lfd. Nummer/Quelle
z.B. 123/10/1
Oftmals wird auch diese Nummer ohne Trennstriche mitgeteilt:
z.B. 123101
In diesem Fall stehen die ersten drei Ziffern für die Dienststellennummer, die letzte für die Quelle und die übrigen für die laufende Nummer.
Die Nummer für „Teilverfahren“ (Verfahrenszweig) wird oftmals nicht durch die Agentur gesondert
mitgeteilt. Sie hat immer einen der folgenden Werte:
Der Verfahrenszweig muss bei einer Maßnahmeanmeldung zwingend mitgeliefert werden.
Maßnahmeschlüssel
Diese Nummer besteht aus der Maßnahmenummer und dem Verfahrenszweig, zu dem die Maßnahme gehört. Der Begriff "Maßnahmeschlüssel" ist rein technisch, wird aber häufig von Mitarbeitern der BA verwendet.
In Qualli.life werden die Trägerreferenznummer(n) und die Maßnahmenummer(n) folgendermaßen erfasst:
Setzen Sie einen Haken bei "BA EMAW" und klicken Sie anschließend unter "EMAW-Einstellungen" auf den Link "Neue Maßnahme anmelden":
Der nun erscheinende Assistent wird erläutert unter: Assistent: Maßnahmeanmeldung.
Einer Maßnahme können beliebig viele Maßnahmenummern zugeordnet werden. Jedoch darf jede Maßnahmenummer nur einmal im Datenbestand existieren. Es dürfen also - mandantenübergreifend - keine 2 Maßnahmen dieselbe Maßnahmenummer haben.
Einer Maßnahme mehr als nur eine Nummernkombination zuzuordnen kann sinnvoll sein, wenn z.B. eine Maßnahme eine neue Maßnahmenummer erhält, obwohl sie faktisch dieselbe Maßnahme ist (z.B. Jahreswechsel). Dies geschieht häufig aus organisatorischen oder abrechnungstechnischen Gründen bei der BA.
Wenn eine Maßnahme fehlerhaft ist, führt dies dazu, dass die Nachrichten in den entsprechenden Maßnahmepostfächern nicht angezeigt werden (auch wenn Sie evtl. vorhanden sind!). Einen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Datenübertragung hat dies nicht. Um die Datenübertragung für eine Maßnahme zu initiieren ist es ausschließlich notwendig, dass der Provider der BA gemeldet wurde und diese die Maßnahme dem Provider zugeordnet hat.
Die Datenübertragung wird in folgenden Schritten durchgeführt:
Kommunikationsrichtung BA→Träger
- Eingabe der Tn Teilnehmer*in an einer Bildungsmaßnahme; auch: Teilnahme.-Daten durch den Berufsberater / die Beratungsfachkraft bei der BA
- Abruf der Daten vom Server der BA seitens Nistech und Verteilung
der Daten an den Bildungsträger
Dieser Schritt wird einmal täglich abends durchgeführt - Verarbeitung der Daten durch den Bildungsträger
Kommunikationsrichtung Träger→BA
- Bereitstellen von Daten durch die Betreuer/Bildungsbegleiter/Koordinatoren
- Abholung der Daten von dem Bildungsträger seitens Nistech und Senden
der Daten an den Server der BA
Dieser Schritt wird einmal täglich abends durchgeführt - Verarbeitung der Daten durch die BA
Da die Daten immer nur abends übertragen werden, ist also eine direkte Kommunikation mit dem Berufsberater / der Beratungsfachkraft nicht möglich. Ein Hin- und Rückübertragung dauert also mindestens 2 Werktage.