Testen der Anmeldung im Erst- und Wiederholerverfahren

Stand: Testfallheft vom 01.05.2023

Die Anmeldung im Erstverfahren wird durchgeführt, wenn der TnGeschlossen Teilnehmer*in an einer Bildungsmaßnahme; auch: Teilnahme. erstmalig an einem Integrationskurs teilnimmt bzw. die "Erstzulassung" hat. Die Anmeldung im Wiederholverfahren ist für Tn, die einen Integrationskurs wiederholt durchführen. Die Zulassung für dieses Verfahren muss vorliegen.

Das Ergebnis einer Anmeldung kann unterschiedlich aussehen und stammt entweder vom BAMFGeschlossen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge selbst oder von Qualli.life. Wichtig ist das erwartete Ergebnis gemäß Testfallheft, das negative sowie positive Ergebnisse haben kann. Lesen Sie sich die Ergebnisse aus dem Testfallheft und aus den Hinweismeldungen sorgfältig durch.

Die Prozesse in Qualli.life zum Anmelden im Erst- und Wiederholerverfahren laufen alle ähnlich ab. Sie unterscheiden sich dahingehend, dass andere Daten verwendet werden oder während des Tests geändert werden müssen. Daher ist der erste Test ausführlicher beschrieben als die nachkommenden Testfälle. Der Hinweis im Testfallheft "Bitte befüllen Sie alle übrigen Felder mit zulässigen Daten!" deutet auf Pflichtfelder hin, die nicht explizit im Testfallheft erwähnt sind und eine Fehlermeldung hervorrufen, wenn diese nicht befüllt sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Test fehlgeschlagen ist; diese Pflichtfelder können im Nachhinein ergänzt werden. Hierzu gehören u. A. "Bildungsstand", "Schreibkundigkeit", "empfohlene Kursart" und "empfohlener Kursabschnitt".

Wurde bereits eine Anmeldung unter derselben BAMF-Kennziffer (Trägernummer) durchgeführt, schlägt die Anmeldung fehl. Eine erneute Anmeldung ist nicht zulässig. In diesem Fall sollten Sie ein neues Testfallheft mit neuer BAMF-Kennziffer einholen.

Klicken Sie auf einen Feldhinweis (Feldhinweissymbol (FRAGEZEICHEN-Symbol)Fragezeichen), um weitere Erläuterungen zu den Datenfeldern zu erhalten.

Die nachfolgenden Testfälle behandeln Anmeldungen zum Wiederholerverfahren. Diese sind weniger aufwändig als die zum Erstverfahren. Der Wechsel zur Verfahrensart wird in den Anmeldedaten durchgeführt.