BA: elektronische Maßnahmeabwicklung
Definition
Der Einsatz der elektronischen Maßnahmeabwicklung stellt folgende Anforderungen der BA Bundesagentur für Arbeit sicher:
- Bundesweit einheitlicher Verfahrens- und Prozessablauf für die Kommunikation
- Einführung von einheitlichen Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen für die Teilnehmer
- Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit
- Beurteilung des Förderbedarfes nach ausgewählten Kompetenzbereichen
- Implementierung von Standards in der Dokumentation der Qualifizierungs- und Förderplanung beim Bildungsträger
- Vereinfachte Erfüllung der Berichtspflichten für den Bildungsträger
- Reduzierung des Verwaltungsaufwandes
Die Abfolge der Datenübertragung aus Trägersicht wurde in den Dokumenten "EMAW-Prozessablauf" und "fachliches Infopaket" dargestellt. Diese Dokumente erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Im weiteren Verlauf dieser Anleitung wird der Prozessablauf aus Sicht eines Qualli.life-Benutzers beschrieben.
Funktionsweise
Alle Nachrichten der elektronischen Maßnahmeabwicklung (kurz: EMAW-Nachrichten) werden ereignis- und teilnehmerbezogen übermittelt. Für jeden Anlass einer Datenübertragung wurde eine bestimmte Nachrichtenart (Ereignis) zur Verfügung gestellt. Welche Daten in einer Nachrichtenart enthalten sind, wurde im EMAW-Schema der BA restriktiv festgelegt. Alle Nachrichten müssen sich also nach Standards richten. Weiterhin ist nicht nur der Inhalt der Nachricht festgelegt, sondern auch die Reihenfolge verschiedener Nachrichtentypen (Prozessablauf). Qualli überwacht für Sie die Einhaltung dieses Schemas auf eine einfache und verständliche Art und Weise.
Die Übertragung der Daten wird nicht, wie vom Medium "E-Mail" bekannt, in Echtzeit durchgeführt, sondern in so genannten „Stapelläufen“ über Nacht. Alle Nachrichten von der BA zum Träger werden durch die BA nachts zur Verfügung gestellt und durch den Provider (im Falle von Qualli.life ist dies die Nistech GmbH) an den Träger weitergegeben. Vom Träger zur BA geschieht dies analog. Alle während eines Tages durch den Träger an die BA gesandten Daten werden gesammelt und einmal täglich (ca. 19:00 Uhr) an die BA übermittelt. Jede Nachricht benötigt also immer mindestens eine Nacht, um beim Empfänger anzukommen.
Damit die BA Nachrichten für einen bestimmten Bildungsträger einem Provider zuweisen kann, muss der Bildungsträger den beauftragten Provider der BA nennen. Dies geschieht i.d.R. mit dem Formular D.5 (Erklärung zur Server- und Softwarelösung).
Die BA übermittelt dem Träger per E-Mail für jede Maßnahme die zugewiesenene Maßnahmenummer, den Verfahrenszweig und den Provider, der die Daten erhält. Es ist empfehlenswert diese E-Mail an den Provider weiterzuleiten.
Die Maßnahme muss mit den Daten aus der E-Mail und weiteren Angaben, die nur der Träger besitzt, in Qualli.life angelegt werden (siehe auch "Aufträge, Maßnahmen, Kurse"). Dabei muss zwingend die Maßnahmenummer hinterlegt werden (siehe auch "EMAW-Maßnahmenummer anmelden".
Sie erhalten die Daten von der BA, wenn die Maßnahme mit der Maßnahmenummer korrekt angelegt wurde und Daten zur Übermittlung seitens der BA vorliegen.