Ende der Phase I (AsA)
Dieses Ereignis gilt ausschließlich für den Verfahrenszweig 10 (AsA Assistierte Ausbildung nach § 130 SGB III (Verfahrenszweig 10) - Assistierte Ausbildung). Hiermit können Sie das Ende der ersten Phase (Vorbereitungsphase) bekanntgeben.
Das Ereignis kann zu jeder Zeit zwischen dem Eintritt und dem Austritt übermittelt werden, sofern der Tn Teilnehmer*in an einer Bildungsmaßnahme; auch: Teilnahme. sich noch in der ersten Phase befindet.
Um das Ende der Phase I zu senden, starten Sie den Teilnahmeassistenten über den Personeninfo-Bereich.
Wählen Sie die Aktion "Ende der Phase I melden" aus:
Der Assistent führt automatisch einen Stufenwechsel durch. Wenn der Assistent keine neue Stufe anlegt (Stufenname endet auf "-neu"), kann es sein, dass die Maßnahme nicht für die Stufenverwendung konfiguriert wurde. Achten Sie darauf, dass der Haken bei "Meldung an die BA Bundesagentur für Arbeit übermitteln" gesetzt ist.
Beachten Sie hier die korrekten Datumsangaben. Als "Ende der alten Stufe" (Endtag der Phase I) wird hier automatisch das aktuelle Datum eingetragen. Als "Planmäßiges Ende der neuen Stufe" (voraussichtliches Ende der Maßnahme) wird hier das vorherige planmäßige Maßnahmeende eingetragen. Sie können die Angaben ggfs. korrigieren. Klicken Sie anschließend auf "Weiter" und dann auf "Fertigstellen".
Es erscheint der Assistent zum Senden einer EMAW Elektronische Maßnahmeabwicklung
(Verfahren, das die Art und Weise der Datenübertragung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Bildungsträger beschreibt)
Aussprache: emaw-Nachricht:
Übermittelt wird der letzte Tag der Phase I. Setzen Sie einen Haken bei "Ich habe die Daten überprüft und möchte die Nachricht so versenden", klicken Sie anschließend auf "Weiter" und schließlich auf "Fertigstellen". Die Nachricht wird dann im Postausgang aufbewahrt, bis die BA den Erhalt bestätigt.