Verlängerung der Phase I (AsA)

Dieses Ereignis gilt ausschließlich für den Verfahrenszweig 10 (AsAGeschlossen Assistierte Ausbildung nach § 130 SGB III (Verfahrenszweig 10) - Assistierte Ausbildung). Hiermit können Sie eine Verlängerung der ersten Phase (Vorbereitungsphase) beantragen.

Das Ereignis kann zu jeder Zeit zwischen dem Eintritt und dem Austritt übermittelt werden, sofern der TnGeschlossen Teilnehmer*in an einer Bildungsmaßnahme; auch: Teilnahme. sich noch in der Phase I befindet. Diese endet mit dem Ereignis "Ende Phase I" (siehe auch "Ende der Phase I (AsA)").

Um das Ende der Phase I zu senden, starten Sie den Teilnahmeassistenten über den Personeninfo-Bereich.

Wählen Sie hier die Aktion "Verlängerung der Phase I beantragen" aus.

Anzugeben sind der Verlängerungsgrund und das neue Enddatum für die Phase I. Als Grund ist derzeit nur eine Angabe vorgesehen. Um die Nachricht an die BAGeschlossen Bundesagentur für Arbeit zu senden, setzen Sie den Haken bei "Ich habe die Daten überprüft und möchte die Nachricht so versenden.", klicken Sie anschließend auf "Weiter" und schließlich auf "Fertigstellen".

Als Antwort auf diesen Nachrichtentyp, erhalten Sie entweder eine Zustimmung oder Ablehnung von der BA.