In diesem Bereich nehmen Sie Einstellungen zu dem Jobportal (siehe auch "Einsatz der Schnittstellen zu Jobportalen") vor.
Es müssen mindestens auftragsabhängige Zuständigkeiten ausgewählt und im entsprechenden Auftrag angegeben sein, damit die Daten an den Anbieter gesendet werden können. Im Programmbereich "Jobportal" erhalten Sie sonst die Information, dass aufgrund fehlender Zuständigkeiten die Daten nicht gesendet wurden.