Austritts- und Verbleibsmeldung
Eine Austritts- und Verbleibsmeldung wird an die BA Bundesagentur für Arbeit übermittelt, wenn ein Tn Teilnehmer*in an einer Bildungsmaßnahme; auch: Teilnahme. die Maßnahme verlässt.
Um eine Austritts- und Verbleibsmeldung zu senden, starten Sie den Teilnahmeassistenten im Personeninfobereich und wählen Sie die Option "Tn beendet die Teilnahme oder setzt diese aus".
Alternativ können Sie auch auf die Schaltfläche "Austritt" auf der Startseite klicken. Diese öffnet ebenfalls den Teilnahmeassistenten.
Wählen Sie im nächsten Fenster die vorherrschende Option aus:
Bei den Optionen "Beendigung der Maßnahme" und "Abbruch der Maßnahme" müssen Sie im nächsten Fenster den Grund sowie den Verbleib des Tn angeben. Alternativ können Sie das Ergebnis auch im Programmbereich Ergebnisse (QUALIFIZIERUNG→Ergebnisse, siehe auch "Ergebnisse") oder in der Abschluss-LuV Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (QUALIFIZIERUNG→Ziele und Kompetenzen, siehe auch "Ziele und Kompetenzen") eingeben. Die Einträge aus diesen Programmbereichen werden daraufhin in diese Eingabemaske übernommen:
Der BA wird ggfs. ein anderer Beendigungs- bzw. Verbleibsgrund angezeigt. Dies ist jedoch kein Fehler, sondern von technischer Seite beabsichtigt. Bei der Angabe des Beendigungs- bzw. Verbleibsgrund, sofern sie tatsächlich zutreffen, kann der Träger keine falschen Daten übermitteln. Die Beendigungsgründe werden durch den Provider korrekt an die BA übermittelt. Die Gründe werden durch das IT-Verfahren bei der BA geändert und stellen sich in der Software der Bfk Beratungsfachkraft Bei der Agentur für Arbeit zuständiger Ansprechpartner für einen Kunden/Teilnehmer. anders dar.
Wenn Sie "Anschließende EMAW Elektronische Maßnahmeabwicklung (Verfahren, das die Art und Weise der Datenübertragung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Bildungsträger beschreibt) Aussprache: emaw-Nachrichten an die BA übermitteln" ausgewählt haben, öffnet sich im Anschluss an den Teilnahmeassistenten der Assistent: EMAW-Nachrichten senden.
Geben Sie im Bereich "Inhalt der Nachricht" den letzten Tag, den Beendigungsgrund und den Verbleibsgrund an. Stellen Sie ein, ob das Maßnahmeziel erreicht wurde oder nicht. Im Fall einer Kündigung geben Sie weiterhin das Kündigungsdatum und das an dem die Kündigung wirksam wird an.
Im Bereich "Anmerkungen und Hinweise" können Sie bei Bedarf noch Zusatzinformationen erfassen. Ihr Name wird automatisch mit übermittelt.
Besonderheit bei BNF Benachteiligtenförderung nach §241 SGB III z.B. abH und BaE (Verfahrenszweig 01)-Maßnahmen
Bei Maßnahmen aus dem Verfahrenszweig Benachteiligtenförderung (abH ausbildungsbegleitende Hilfen (Verfahrenszweig 01). Nicht zu verwechseln mit "ABH"="Ausländerbehörde" und BaE Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (Verfahrenszweig 01) in den Ausprägungen BaE integrativ [BaE 1], Bae kooperativ [BaE 2] und BaE kombiniert [BaE 3]) gibt es ein besonderes Austritts-Ereignis (Auftritt BNF). Dies ist in der Lage, zusätzlich den Stand der Ausbildung mitzuteilen. Es erscheint automatisch ein weiteres Auswahlfeld. Wählen Sie aus, ob die Abschlussprüfung bestanden, nicht bestand oder die Maßnahme vor der Prüfung beendet wurde.
Besonderheit bei BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (Verfahrenszweig 00) in den Ausprägungen BvB [BvB 1], BvB-Reha (Vergabe) [BvB 2] und BvB-Reha (preisverhandelt) [BvB 3]-Maßnahmen
Auch für Maßnahmen aus dem Verfahrenszweig Berufsvorbereitung gibt es ein besonderes Austrittsereignis (Austritt BvB). Dieses Ereignis übermittelt zusätzlich den Sachstand beim Maßnahmeziel "Erreichen des Hauptschulabschlusses". Hier können Sie angeben, ob der Abschluss erreicht bzw. nicht erreicht oder ob er nicht angestrebt wurde.
Aktivieren Sie abschließend das Kontrollkästchen "Ich habe die Daten überprüft und möchte die Nachricht so versenden." und klicken Sie anschließend auf "Weiter" und zum Schluss auf "Fertigstellen". Die Nachricht wird nun erstellt und im Postausgang abgelegt.